Common Reporting Standard
Meldepflicht für Konto- und Depotinhaber mit steuerlicher Ansässigkeit im Ausland
Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein Standard zum zwischenstaatlichen Datenaustausch der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD). Ziel ist es, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Bisher haben sich über 90 Staaten – darunter Deutschland – darauf verständigt, Kontodaten von Kunden anhand dieses Standards untereinander auszutauschen. Das bedeutet, dass deutsche Finanzinstitute ihre Bestands- und Neukunden daraufhin überprüfen müssen, ob sie im Ausland steuerlich ansässig sind. Ist dies der Fall, werden die Kunden mit Kontodaten an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet, das diese Daten mit anderen Staaten austauscht.
CRS betrifft Finanzinstitute und Versicherungen
Wir sind dazu verpflichtet, Informationen über unsere Konto- und Depotinhaber, die im Ausland steuerlich ansässig sind, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Das BZSt leitet diese Daten an andere Staaten weiter und erhält im Gegenzug Daten über in Deutschland ansässige Steuerpflichtige. Neben Finanzinstituten sind auch bestimmte Versicherungsunternehmen – zum Beispiel Lebensversicherungsunternehmen – betroffen.
Multilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Mit CRS soll weltweit die Steuerhinterziehung bei Auslandskonten bekämpft und das Steueraufkommen erhöht werden. Über den Austausch von Steuerdaten erhält der deutsche Fiskus aus dem Ausland Steuerinformationen von ausländischen Banken über Anleger, die in Deutschland steuerpflichtig sind.
Natürliche Personen und Unternehmen können betroffen sein
Von CRS sind die bei uns unterhaltenen Konten und Depots natürlicher Personen und Unternehmen oder Gesellschaften betroffen, an denen Personen mit steuerlicher Ansässigkeit im Ausland zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind. Die erste Meldung erfolgte im Jahr 2017 für den Meldezeitraum 2016. Seit 2017 werden die Daten jährlich gemeldet.